Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks und wird durch die kantonale Steuerverwaltung festgesetzt. 

Oftmals findet dazu ein Augenschein vor Ort durch eine kantonale Schätzerin oder einen kantonalen Schätzer statt. Den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks wird Rechnung getragen. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer.

Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die Bewertungsunterlagen befinden sich auf der Verwaltung der Standortgemeinde und können dort vom Eigentümer oder Nutzniesser jederzeit eingesehen werden. 

Weitere Informationen zur Amtlichen Bewertung finden Sie hier: Steuerverwaltung des Kantons Bern

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