Alpstrasse wieder offen
Ab sofort kann die Alpstrasse wieder befahren werden.
Es gilt zu Beachten:
- Sämtliche Signalisationen, Lichtsignale und Anweisungen der Alp-, Forst- und Landwirtschaft sowie der Gemeinde sind strikte zu befolgen.
- Das Befahren der Alpstrasse ist bei Gewittern und/oder anhaltendem Starkregen verboten.
- Die Gemeinde kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften und Weisungen.
- Für Schäden an Fahrzeugen, verursacht durch Land- oder Forstwirtschaft, Vieh, Tiere allgemein oder höhere Gewalt in jeder Art, Form und Weise wird jegliche Haftung abgelehnt. Das Befahren der Alperschliessungsstrasse erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko und Gefahr. Die Strasseneigentümer können auch für Schäden aus der Unterhaltspflicht der Strasse nicht haftbar gemacht werden.
Jahres-, Dauer- und Tagesbewilligungen sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Gemeinde Iseltwald