Aufhebung Feuerverbot
Update 20. August 2026:
In den Verwaltungskreisen Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Oberhasli wird das Feuerverbot im Wald und Waldesnähe ab heute Donnerstagmittag aufgehoben. Es gelten die Verhaltenshinweise für die erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3): Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer im Freien nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Bo-den) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
Update 13. August 2026:
Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton weiterhin untersagt.
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Update 6. August 2026:
Trotz der Niederschläge der letzten Tage ist die Waldbrandgefahr im Kanton Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Deshalb gilt für den ganzen Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
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Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das ganze Kantonsgebiet erweitert.
Generelles Feuerwerksverbot
Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer. Feuerwerke auf Seen sind möglich.
Aufruf zu grosser Vorsicht
Ausserhalb der Feuerverbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben diese Entscheide bereits jetzt gefällt, um Planungssicherheit für den 31. Juli / 1. August 2026 zu schaffen. Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.
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