Mehrzweckgebäude
Für die Nutzung und Reservation der Mehrzweckräumlichkeiten ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Das Gesuch für die Benutzung der Gemeindeanlagen ist auszufüllen.
Dokumente
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| Gesuch für die Benützung der Gemeindeanlagen (PDF, 73.91 kB) | Download | 0 | Gesuch für die Benützung der Gemeindeanlagen |