Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Kanton Bern ab 23. September 2024

18. September 2024
Ab dem 23. September 2024 gilt im Kanton Bern für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. 

Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden. Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung von unerwünschten invasiven Tieren und Pflanzen. Die kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform steht zur Verfügung auf https://www.be.ch/schiffsreinigungspflicht.

Die Melde- und Reinigungspflicht gilt für Schiffe mit Kontrollschild. Sie gilt auch bei Regatten und Sportveranstaltungen. Dafür werden nautische Veranstalter geschult, Schiffe vor der Einwasserung zu kontrollieren und einen Reinigungsnachweis auszustellen. Für weitere Informationen und Schulungstermine wurden die betreffenden Clubs und Vereine separat kontaktiert.

Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte ist eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen. Um die Ausbreitung invasiver Arten zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten.