14. August 2025

Update 14.08.2025:

In den letzten Tagen und Wochen wurden vermehrt Vibrationen und Bewegungen an den Pendeln detektiert. Diese vorwiegend während der Nacht.

Die Bewegungen zeichnen sich auch in den Messdaten im Hang ab. Einzelne Punkte haben den Interventionswert erreicht.

Bis dahin erachten wir es als sinnvoll, das befahren der Strasse auf ein Minimum zu reduzieren. (z.b. Touristische Fahrten unterlassen)

Befahren der Strasse während der Nacht nur in Notfällen.

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Ab sofort kann die Alpstrasse wieder befahren werden.

Es gilt zu Beachten:

  • Sämtliche Signalisationen, Lichtsignale und Anweisungen der Alp-, Forst- und Landwirtschaft sowie der Gemeinde sind strikte zu befolgen.
  • Das Befahren der Alpstrasse ist bei Gewittern und/oder anhaltendem Starkregen verboten.
  • Die Gemeinde kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften und Weisungen.
  • Für Schäden an Fahrzeugen, verursacht durch Land- oder Forstwirtschaft, Vieh, Tiere allgemein oder höhere Gewalt in jeder Art, Form und Weise wird jegliche Haftung abgelehnt. Das Befahren der Alperschliessungsstrasse erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko und Gefahr. Die Strasseneigentümer können auch für Schäden aus der Unterhaltspflicht der Strasse nicht haftbar gemacht werden.

Jahres-, Dauer- und Tagesbewilligungen sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Gemeinde Iseltwald